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    Sichern Sie Ihren Betrieb vor Risiken ab

Gewerbeversicherung

Sichern Sie Ihren Betrieb vor Risiken ab und verhindern Sie damit Betriebsstillstand und Produktionsausfälle.

Wir bieten Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für individuelle Bedürfnisse. Als unabhängiger Versicherungsmakler ist es uns gelungen, exklusive Angebote für Sie auszuverhandeln.

Bei Unternehmen entscheiden in erster Linie die Risiken über die Art der Gewerbeversicherung. Erst wenn die verschiedenen Risiken ermittelt und bewertet wurden, können die verschiedenen Angebote der Versicherungsanstalten miteinander verglichen werden, Versicherungssummen und Selbstbehalte bestimmt und Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten festgelegt werden.

Hinweis

Da das Versichern eines Gewerbes ein umfangreicher Prozess ist, sollte man sich dabei professionell beraten lassen.

Rechtschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist für Selbstständige und Freiberufler, sowie für Inhaber:innen von Unternehmen unerlässlich. Für Gewerbetreibende gibt es Rechtsschutzpakete, die individuelle auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten sind.

Selbstständige sind einer Menge an Gesetzen und Verordnungen, Geboten und Verboten ausgesetzt. Missverständnisse und Verstöße können so immer wieder auftauchen. Um sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor finanziellen Verlusten zu schützen, ist ein Rechtsschutzversicherung  ein riesen Vorteil.

Die Rechtsschutzpakete können strikt für den beruflichen Bereich oder auch, als Kombination für den beruflichen und den privaten Bereich gelten.

Haftpflicht

Haftpflichversicherung-Gewerbeversicherung-Unternehmer

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmern, Freiberuflern und Handwerkern ab. Teilweise besteht für diese eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.

Unterkategorien der Haftpflichtversicherung sind die Betriebs- und Berufshaftpflicht sowie die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung. Vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt die Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung.
Die Deckungssumme sollte dem Unternehmen und dem Risiko angemessen sein und auf jeden Fall hoch genug gewählt werden.
Die Beitragshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung hängt von der Deckungssumme ab.

Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet normalerweise Vermögens-, Personen- und Sachschäden, die durch Mitarbeiter des versicherten Unternehmens entstanden sind.

Versicherung für Betriebsunterbrechung

Wenn ein Betrieb eingestellt werden muss, kann das enorme Kosten zur Folge haben. Krankheit, Unfall oder Sachschäden durch Feuer oder Sturm können Gründe dafür sein. Einerseits fallen die Gewinne aus, andererseits laufen Fixkosten wie Miete, Gehälter und Kreditrückzahlungen weiter. Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung kann eine wichtige Existenzsicherung Ihres Unternehmens darstellen.

Der Haftungszeitraum kann an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Oft gibt es auch einen Selbstbehalt zu tragen, genannt Karenzzeit. Eine Karenzzeit von 7 Tagen bedeutet, dass die Versicherungsleistung ab dem achten Tag der Betriebsunterbrechung erbracht wird.

Die Versicherung für eine Betriebsunterbrechung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung.

Firmenpension

Die Pensionszusage ist ein Leistungsversprechen des Unternehmens an ausgewählte Mitarbeiter, ihnen ab Pensionsantritt eine bestimmte Zusatzpension zu bezahlen.
Bei einem eventuellen Wechsel des Arbeitgebers kann dieser Anspruch verfallen. Aus diesem Grund, haben Sie die Chance Ihre Mitarbeiter:innen langfristig zu binden und durch diesen Anreiz, einfacher neue Mitarbeiter:innen für das Unternehmen zu gewinnen.

Firmenpensionen können bis zu 80% der laufenden Bezüge betragen, wobei darauf zu achten ist, dass es zum Pensionsantritt aller Voraussicht nach nicht zu einer Überversorgung kommt. Staatliche Pension und Firmenpension sollen also nicht höher sein, als der Verdienst der Aktivzeit.

Vorteile für den Arbeitgeber:
• laufende Steuerersparnis aus dem Aufbau einer Pensionsrückstellung
• keine Lohnnebenkosten bzw. Sozialversicherungsbeiträge
• Liquiditätssicherung durch Rückdeckungsversicherung
• Auslagerung betriebsfremder Risiken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrisiko)
• motivierte Mitarbeiter::innen mit hoher Unternehmensbindung
• Gestaltungsfreiheit des Pensionsvertrages (unter Einhaltung der Gesetzte)
• günstigere Form der freiwilligen Lohnerhöhung
• steigert das soziale Ansehen des Unternehmens
• steigert Attraktivität des Arbeitsplatzes

Vorteile für den Arbeitnehmer:
• Absicherung gegen den Einkommensabfall bei Pensionsantritt
• keine Steuer- und Sozialversicherungsbelastungen während der Aktivzeit
• Steueraufschub in Rentenphase (niedrige Progression)
• höhere Erträge durch brutto für netto Veranlagung
• Auszahlung erfolgt in Rentenform, einmalige Kapitalabfindung ist aber möglich
• Sicherung der Ansprüche auch im Insolvenzfall durch verpfändete Versicherungs- bzw. Wertpapieransprüche

Keine steuerliche Anerkennung der Pensionszusage für:
• Gesellschafter einer Personengesellschaft (OG, KG)
• Einzelunternehmer