Versicherungen H – K

Hagelversicherung – Kunstversicherung

Hagelversicherung

Die Hagelversicherung ist ein zentraler Bestandteil der Absicherung landwirtschaftlicher Betriebe. Neben den Ernteausfällen durch Hagel können auch weitere Risiken abgesichert werden.
Die Hagelversicherung in ihrer ursprünglichen Form deckt nur jene Schäden an versicherten Bodenerzeugnissen, die durch Hagelschlag verursacht werden (Hagelschäden, die z.B. an Gebäuden entstehen sind mit einer Sturmversicherung gedeckt). Schäden durch andere Elementarereignisse oder tierische Schädlinge, können mittels Erweiterung der Hagelversicherung oder Abschluss einer Landwirtschaft– oder Agrarversicherung gedeckt werden.

Haushaltsversicherung

Bei der Haushaltsversicherung handelt es sich um eine Bündelversicherung. Dies bedeutet, dass einige Risiken, die auch mit einer Einzelversicherung abgedeckt werden können, zu einem Versicherungsvertrag zusammengefasst werden. Zusätzlich zu den Sachversicherungen ist eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert.
Mit einer Haushaltsversicherung sind die Schäden aus Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch versichert. Folgende Gefahren sind im Detail eingeschlossen:

• Feuer – Brand, Explosion, Flugzeugabsturz und Blitzschlag. Nicht versichert sind aber Schäden die aus indirektem Blitzschlag resultieren, z.B. wenn durch eine Überspannung im Stromnetz ein Elektrogerät beschädigt wird.

• Sturm – Wind mit mehr als 60 km/h, Hagel, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch

• Leitungswasser – unmittelbare Schäden durch Wasseraustritt aus Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossenen Systemen wie z.B. Heizkörper oder Waschmaschine. Nicht versichert sind Rohrgebrechen an den zur Wohnung gehörenden Rohrleitungen.

• Einbruchdiebstahl – Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung. Nicht versichert sind Vandalismusschäden nach einem Einbruch.

• Glasbruch – Gebäudeverglasung, bis zur vereinbarten Scheibengröße, der versicherten Räumlichkeiten und zusätzlich im Innenbereich Wandspiegel, Möbel- und Bilderverglasung.

Informationsverlust und Datenträgerversicherung

Die Wiederherstellung von Daten kann sehr teuer sein. Mit einer Informationsverlust- und Datenträgerversicherung können diese Kosten versichert werden.
Ein Schaden an der Hardware kann mitunter repariert werden, bzw. durch einen Austausch des beschädigten Gerätes behoben werden. Weitaus schwieriger und kostenintensiver gestaltet sich die Wiederherstellung der Daten und Programme.
Was kann mit einer Informationsverlust- u. Datenträgerversicherung versichert werden?
Versichert wird der Datenverlust (Programme und gespeicherte Daten) der durch einen Schaden an einem versicherten Gerät verursacht wurde. Ebenso versichert sind die auswechselbaren Datenträger mit gespeicherten Daten. Eine Voraussetzung für eine Deckung ist, dass der Versicherungsnehmer zur Nutzung der Software berechtigt ist (Raubkopien sind nicht versicherbar) und das es sich um ein betriebsfertiges und lauffähiges Programm handelt.

Der Datenverlust ist versichert, wenn dieser durch folgende Ursache hervorgerufen wurde:
Durch einen versicherten Sachschaden an der EDV-Anlage
Durch Bedienungsfehler
Durch vorsätzliche Programm- oder Datenänderung durch Dritte
Nach einem Ausfall der Datenfernübertragungseinrichtung
Nach einem Ausfall der Stromversorgung oder der Klimaanlage
Durch Überspannung und Unterspannung
Durch elektrostatische Aufladung und elektromagnetischer Störung

Schäden durch Schadsoftware (Viren, Trojaner…) sind nicht gedeckt. Dafür wurde die Cyber-Crime Versicherung entwickelt.

KFZ Versicherung

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle in Österreich zugelassenen KFZ und Anhänger gesetzlich vorgeschrieben. Rundum-Schutz für Sie und Ihr Auto mit vielen Erweiterungen. Die Versicherungspflicht gilt für zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie bei Probe- und Überstellfahrten. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind z.B. Fahrzeuge im Besitz der öffentlichen Hand und KFZ mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzforderungen Dritter für Schäden die mit dem KFZ verursacht werden.

Welche Pflichten entstehen für Sie, aus einer KFZ-Haftpflichtversicherung?
Neben der Beachtung der Bestimmungen nach StVO und KFG, wie z.B. nur die zugelassene Personenanzahl zu befördern oder als Lenker nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt zu sein, Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung, ist auch die im Zulassungsschein eingetragene Verwendungsbestimmung einzuhalten. D.h., dass mit einem PKW ohne besondere Verwendungsbestimmung keine Personen entgeltlich befördert werden dürfen. Eine Aufstellung der Verwendungsbestimmungen finden Sie hier.
Weitere Pflichten des Versicherten sind die umgehende Meldung von Personenschäden an die nächste Polizeidienststelle und innerhalb einer Woche an den Versicherer. Ein Verstoß dieser Obliegenheiten hat allerdings nur bei Vorsatz eine Leistungsfreiheit zur Folge. Sehr wohl in jedem Fall von der Verpflichtung zu Leistung befreit wird der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer (ohne Absprache mit dem Versicherungsunternehmen) gegenüber dem geschädigten Dritten Ansprüche anerkennt oder einen etwaigen Rechtsstreit nicht dem Versicherer überlässt. Denn damit wird dem Versicherungsunternehmen die Möglichkeit einer Einwendung/Abwehr der Forderungen genommen.
Bei der Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens muss klar zwischen Haftung und Deckung unterschieden werden. Sowohl bei den Ausschlussgründen als auch bei Verletzung der Obliegenheiten besteht natürlich Haftung, aber keine Deckung. Das bedeutet, dass der Versicherer die Haftung der Ansprüche des geschädigten Dritten übernimmt, aber gegenüber dem Versicherungsnehmer keine oder nur eingeschränkte Deckung besteht und dieser Regresspflichtig wird.
Damit auch Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt sind, ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die KFZ-Kaskoversicherung notwendig.

KFZ-Kaskoversicherung

Der Umfang einer KFZ-Kaskoversicherung ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und muss bei einem Prämienvergleich berücksichtigt werden. Kein, oder ein niedriger Selbstbehalt wirken sich ebenfalls in einer höheren Prämie aus.

Krankenversicherung

Da viele Leistungen von den staatlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, kann mit einer privaten Krankenversicherung vorgesorgt werden.
Genauso wie die gesetzliche Unfallversicherung, ist auch die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend vorgeschrieben. Dabei besteht auch Versicherungsschutz für Angehörige und Pensionisten. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Mutterschaft. Die gesetzliche, genauso wie die private, Krankenversicherung erbringt entweder eine Geldleistung (Krankengeld, Wochengeld) oder eine Sachleistung wie z.B. Krankenbehandlung Anstalts- oder Hauskrankenpflege. Bei einer Krankenbehandlung kann sich die versicherte Person zwischen einem Vertragsarzt oder einem Wahlarzt entscheiden.
Bei der Behandlung durch einen Wahlarzt wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur das tarifmäßige Honorar und nicht die tatsächlichen Kosten übernommen.
Dieser Nachteil lässt sich mit einer privaten Krankenversicherung ausgleichen.
Wenn der Versicherte für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen Betrag erhalten möchte ist eine Taggeldversicherung abzuschließen. Ein vereinbarter Betrag wird pro Tag an den Patienten/Versicherten ausbezahlt.
Um die finanzielle Lücke bei 100% Arbeitsunfähigkeit während einer Krankheit abzudecken, gibt es die Krankengeldversicherung. Mit dieser Versicherung wird der Verdienstentgang abgegolten. Die Höhe der Leistung ist vom Einkommen/Gehalt abhängig.

Kreditrestschuldversicherung

Eine spezielle Form der Lebensversicherung ist eine Kreditrestschuldversicherung. Sie sichert einen aushaftenden Kreditbetrage bei Tod des Kreditnehmers /Versicherungsnehmers ab.
Diese Risiko-/Ablebensversicherung, wird zu Gunsten der kreditgeben Bank vinkuliert oder abgetreten.
Bei der Kreditrestschuldversicherung wird die Versicherungssumme nur bei Ableben des Versicherungsnehmers ausgezahlt und dient gewöhnlich der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen.

Kunstversicherung

Wertvolle Kunstgegenstände sind mit einer Haushaltsversicherung nicht adäquat versicherbar. Mit einer Kunstversicherung sind Ihre Schätze abgesichert.
Alle wertvollen Objekte, wie z.B. Gemälde, Möbel, Skulpturen und Antiquitäten können gegen eine Vielzahl an Gefahren versichert werden.
Mit dieser speziellen Versicherung können folgende Gefahren versichert werden:
• Feuer
• Einbruch
• Raub
• Diebstahl
• Vandalismus
• Leitungswasser
• Elementarereignisse
Eine Kunstversicherung inkludiert auch meist einen Schutz beim Transport, sofern dieser vom Eigentümer bzw. einer Fachspedition durchgeführt wird, und eine Außerhausversicherung. Damit sind die Kunstgegenstände auch an anderen Orten versichert, sei es beim Restaurator, in einer Galerie oder in einem Auktionshaus.