Versicherungen

Versicherungen in alphabetischer Auflistung

Abfertigung NEU – Vorsorge für Mitabreiter:innen

Für Abfertigungen der Mitarbeiter mussten Unternehmen eine Rückstellung bilden. Mit der „Abfertigung neu“ wird dies mit einer Abfertigungsvorsorge geregelt. Im Rahmen der „Abfertigung NEU“, sind Betriebe zur Abfertigungsvorsorge bzw. Mitarbeitervorsorge verpflichtet, in eine Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen. Die Regelung der „Abfertigung neu“ gilt für jene Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem 1.1.2003 begonnen wurden. Davor bestehende Beschäftigungsverhältnisse bleiben von der neuen Gesetzeslage unberührt.

Die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse erfolgt durch den Betrieb, welcher einen Vertrag abschließt und die Beiträge für seine Mitarbeiter:innen einbezahlt. Kommt ein Unternehmen der gesetzlichen Pflicht zur Auswahl einer Mitarbeitervorsorgekasse nicht nach, erfolgt eine Zwangszuteilung durch den Sozialversicherungsträger.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Vorsorgekassen und finden die beste Variante für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.

Ableben Versicherung für den Todesfall

Bei der Ablebensversicherung (Risikoversicherung) wird die Versicherungssumme nur bei Ableben des Versicherungsnehmers an den Begünstigen ausbezahlt. Die Vertragsdauer kann zwischen 1 Jahr und maximal 30 Jahre betragen.
Die Ablebensversicherung dient in erster Linie zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen oder zur Kreditbesicherung bei Tod des Versicherungsnehmers

Agrarversicherung

Eine Agrarversicherung ist für landwirtschaftliche Betriebe unumgänglich. In dieser Versicherung wird die Absicherung vieler Gefahren zu einer Polizze zusammengefasst.
Die Risiken aus einem Landwirtschaftsbetrieb, einer Gärtnerei oder eines Weingutes sind vielfältig.
Wir beraten Sie gerne, da zu aller erst geklärt werden muss, welchen Umfang Ihre Versicherung haben soll.

All-Risk-Versicherung

Eine All-Risk-Versicherung sichert Betriebe gegen alle Arten von Gefahren ab. Die umfangreichste Deckung gibt es nur bei dieser speziellen Allgefahrenversicherung. Bei der All-Risk-Versicherung spricht man von einer Allgefahrendeckung. Die All-Risk-Versicherung baut auf der Sachversicherung auf und deckt darüber hinaus eine Vielzahl an Gefahren, die üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zusätzlich kann eine All-Risk-Versicherung um eine Deckung der Betriebsunterbrechung erweitert werden.
Für diese spezielle Versicherung ist eine ausführliche Analyse und fachmännische Beratung notwendig. Wir beraten Sie gerne.

Ärztehaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung, die zum einen gesetzlich vorgeschrieben und zum anderen speziell auf Ärzte und deren Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die Versicherung wird speziell für Ärzte angeboten. Denn seit einigen Jahren sind niedergelassene Ärzte und Zahnärzte gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Erst bei Vorliegen des Versicherungsschutzes und wenn der Nachweis darüber an die Ärztekammer gemeldet wurde, darf der Arzt/ die Ärztin die berufliche Tätigkeit aufnehmen.
Was sind die Besonderheiten einer Ärztehaftpflichtversicherung?
Für einige Berufsgruppen gibt es gesetzliche Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Bei einer Haftpflichtversicherung für Ärzte sind die Rahmenbedingungen vorgeschrieben.

Baugeräteversicherung

Alle für ein Bauvorhaben benötigten Geräte und Maschinen werden mit einer Baugeräteversicherung gegen Beschädigung und Ausfall versichert.
Eine Baugeräteversicherung ist eine sinnvolle Erweiterung zur Bauwesenversicherung. Mit einer Baugeräteversicherung lassen sich alle Geräte und Maschinen versichern, die für die Durchführung eines Bauprojekts notwendig sind. Der Begriff „Baugerät“ wird in der Österreichischen Baugeräteliste definiert. Darin sind jene Gerätearten aufgeführt, die zur Umsetzung eines Bauvorhabens benötigt werden. Mit der Baugeräteversicherung können auch Zusatzgeräte, Ersatzteile, Bauwagen, Vermessungsanlagen versichert werden. Nicht von der Baugeräteversicherung erfasst sind Fahrzeuge, die ausschließlich zur Personenbeförderung oder zum Transport im Rahmen der Güterbeförderung dienen, sowie sämtliche Betriebsmittel (Treibstoff, Schmiermittel etc.).

Bauherrnhaftpflichtversicherung

Ein Bauherr hat viele gesetzliche Pflichten. Verstöße dagegen und Schäden im Zuge der Errichtung lassen sich mit einer Bauherrnhaftpflichtversicherung abdecken.
Die Ausführung eines Bauwerks ist mit einer Vielzahl an Verpflichtungen verbunden. Nicht nur das Gebäude selbst betreffend sind durch Bauvorschriften geregelt (Brandschutz, Elektrik…), es sind auch Haftungen, im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks, gesetzlich geregelt. Mit einer Bauherrnhaftpflichtversicherung kann sich ein Bauherr gegen Schadenersatzforderungen, z.B. nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) oder dem Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG) versichern.
Bereits für das Einrichten und Absperren der Baustelle oder die Lagerung von Geräten und Baumaterial trägt der Bauherr gegenüber Dritten die Verantwortung im Schadenfall. Weiters haftet ein Bauherr für Schäden an benachbarten Gebäuden, die durch die Bautätigkeit verursacht wurde. Bei diesen Schäden muss es sich aber Hebungen oder Senkungen am Bauwerk handeln, die statische Auswirkungen auf das beschädigte Gebäude haben.
Aber auch Personenschäden sind mit einer Bauherrnhaftpflichtversicherung gedeckt, wenn sich z.B. durch unsachgemäße Absicherung der Baustelle, ein Passant verletzt. Der Versicherungsnehmer hat viele Pflichten, für deren Folgen er haftet, auch wenn er persönlich selten auf der Baustelle ist kann er sich nicht von diesen Haftungen befreien, auch wenn er die Arbeiten an Fachleute oder Firmen vergibt.

Bauwesenversicherung

Die gesamten Bauleistungen und Arbeiten aller beteiligter Unternehmen sind mit einer Bauwesenversicherung gegen Schäden versichern.
Um ein Bauprojekt während der Errichtungsphase abzusichern, steht eine Bauwesenversicherung zur Verfügung. Als Zusatz oder Erweiterung, können z.B. eine Bauherrnhaftpflichtversicherung oder Baugeräteversicherung abgeschlossen werden. Die Bauwesenversicherung deckt unterschiedliche Risiken eines, im Versicherungsvertrag genannten, Bauprojekts. Vom Versicherungsschutz können die unterschiedlichsten Bauvorhaben (Wohnhäuser, Gewerbebauten, Straßen, Tunnel und Brücken, Eisenbahnanlagen, u.v.m.) eingeschlossen sein.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzforderungen gegen Sie, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.
Wenn jemand einen Schaden verursacht, dann muss dieser Schaden ersetzt werden. Wir haften also für die Folgen unserer Handlungen. Gegen diese Pflicht der Haftung können Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung absichern.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige.

Es gibt spezielle Versicherungsprodukte für einige Berufsgruppen:
• Berufshaftpflicht für Ärzte und medizinische Berufe – Die Ärztehaftpflichtversicherung können auch Krankenpfleger und Krankenschwestern, Psychologen und Psychotherapeuten, Ernährungsberater sowie Masseure und Physiotherapeuten abschließen.
• Planungshaftpflichtversicherung – Wenn ein Planer als Bauplaner, Sachverständiger, Generalplaner oder Baukoordinator tätig ist, können Schäden daraus mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Planer gedeckt werden.
• Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte – Diese Versicherung gewährt Schutz für alle Tätigkeiten als Rechtsanwalt wie z.B. Vertragserrichtung, Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder Prüfung bei Firmenzusammenschlüssen.
Es lässt sich für nahezu jede berufliche Tätigkeit eine Haftpflichtversicherung abschließen. Auszug aus den Haftpflichtbedingungen eines österr. Versicherers: „Das versicherte Risiko ergibt sich aus der in der Polizze festgelegten Risikobeschreibung und umfasst alle Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu dem der Versicherungsnehmer aufgrund der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.“

Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall erhalten Sie eine monatliche Rente und sind dadurch finanziell abgesichert.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine langfristige Absicherung für all jene, die von der eigenen Arbeitskraft abhängig sind. Mit dieser Versicherung sichern Sie ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage ab, wenn Sie berufsunfähig werden.

Betriebliche Krankenversicherung

Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern im Rahmen einer betrieblichen Kollektivversicherung eine Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung bietet der versicherten Person eine Fülle an zusätzlichen Leistungen. Als betriebliche Krankenversicherung, werden all diese Vorteile den Arbeitnehmern geboten. Das Unternehmen profitiert ebenso davon.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich bietet einen sehr guten Schutz. Aber es werden nicht alle möglichen Behandlungsmethoden übernommen. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung stehen der versicherten Person mehr Behandlungsmöglichkeiten zur Auswahl wie z. B. ein Wahlarzt ohne Kassenvertrag.
Das Unternehmen profitiert, bei einer betrieblichen Krankenversicherung für die Mitarbeiter:innen, nicht nur von den steuerlichen Vorteilen. Zum Beispiel kann, durch die umfangreicheren Behandlungsmethoden und einem Krankenhausaufenthalt im Einbettzimmer, die Genesung schneller erfolgen, was eine Reduktion bzw. Verkürzung von Krankenständen bedeutet. Ein weiterer Vorteil sind Prämienrabatte beim Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung. Und natürlich stärken freiwillige Sozialleistungen die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und fördern das Unternehmensimage.

Betriebliche Unfallversicherung

Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Versicherungsunternehmen und verhilft so seinen Arbeitnehmern zu einer günstigen Krankenversicherung.
Mit einer betrieblichen Unfallversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeiter:innen einen umfangreichen Unfallschutz.
Es werden unterschiedliche Varianten einer Kollektiv-Unfallversicherung angeboten. So besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung gegen Unfälle am Arbeitsplatz mit und ohne Arbeitsweg, oder eine Unfallversicherung die auf nationalen und internationalen Dienstreisen gilt, abzuschließen.
Gerade wenn Mitarbeiter:innen temporär im Ausland für das Unternehmen tätig sind, macht der Abschluss einer betrieblichen Unfallversicherung Sinn. Die Kosten im Ausland für medizinische Behandlungen auf europäischen Standard erreichen schnell einen 6-stelligen Betrag. Aufgrund der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Dienstgebers trägt ein Arbeitgeber die Verantwortung für Gesundheitsrisiken während des dienstlichen Auslandsaufenthaltes. Mit einer betrieblichen Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter:innen bleibt, zumindest, das finanzielle Risiko kalkulierbar.

Betriebshaftpflichtversicherung / Unternehmenshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Risiken derjenigen Tätigkeiten, die in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb / Unternehmen stehen.
Als Schadenverursacher haftet man für die Folgen und ist verpflichtet Schadenersatz zu leisten. Gegen diese Pflicht der Haftung lässt sich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Für Betriebsrisiken gibt es die Erweiterung in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus dem Besitz und Verwendung der gesamten betrieblichen Einrichtung versichert.
Die Leistung einer Betriebshaftpflichtversicherung ist sehr umfangreich. Daher muss eine Erhöhung des Risikos dem Versicherer gemeldet werden.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Mit dieser Versicherung sichert sich ein Unternehmen, vom Konzern bis zum Kleinbetrieb, gegen die Nachteile bei einer Betriebsunterbrechung ab.
Für jeden Betrieb empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung.
Sei es für produzierende Unternehmen als Erweiterung zu einer technischen Versicherung (z.B. Maschinenbruch) oder für selbständig und freiberuflich Tätige als Einzelvertrag.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung für selbständig und freiberuflich Tätige bietet speziellen Branchen und KMU Schutz bei „Ausfall“ des Unternehmers.

Bootsversicherung

Eine Haftpflichtversicherung für Boote und andere Wasserfahrzeuge, deckt Forderungen gegen den Lenker bzw. Eigentümer eines Wasserfahrzeuges.
Der Eigentümer eines Bootes sollte, zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden, eine Boot-Haftpflichtversicherung abschließen. Analog zu einer KFZ-Haftpflichtversicherung werden auch bei einer Boot-Haftpflichtversicherung keine Eigenschäden gedeckt. Dafür ist eine Boot-Kaskoversicherung notwendig. Ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer Bootsversicherung, ist der örtliche Geltungsbereich. Sprich, der Bootseigner muss sich im Klaren sein, welche Gewässer mit dem Wasserfahrzeug befahren werden, da es regionale Einschränkungen gibt. So kann als örtlicher Geltungsbereich z.B. vereinbart sein, dass die Deckung weltweit gilt, oder nur auf österreichischem Bundesgebiet inklusive dem gesamten Bodensee und Neusiedlersee. Eine andere Variante ist die Gültigkeit in Kontinentaleuropa inkl. Mittelmeer, jedoch nicht über 35 Grad östliche Länge hinaus.

Für den Fall, dass Sie kein Boot besitzen, sondern ein Wasserfahrzeug mieten, empfiehlt sich der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung ist oft bei einem Chartervertrag vorgeschrieben. Um Schäden am eigenen Boot abzudecken, muss eine Boot-Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Auch bei dieser Versicherung spielt die geographische Region und die Art des Wasserfahrzeuges eine Rolle.

D & O Versicherung – Manager-Haftpflichtversicherung

Mit einer Managerhaftpflichtversicherung können sich Führungskräfte gegen Schadenersatzforderungen ihres Unternehmens absichern.
Führungskräfte eines Unternehmens können sich gegen Forderungen des Unternehmens oder von Dritten versichern. Abgeschlossen kann eine solche Versicherung unter anderem für Geschäftsführer, geschäftsführende Gesellschafter, Vorstandsmitglieder, Mitglieder eines Aufsichtsrates und Prokuristen.
Ein Grund, warum Manager:innen gegenüber seinem Unternehmen haftbar werden, ist ein Verstoß gegen die Verpflichtung „…bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.“ (§ 25 GmbH).
Weitere Gründe für ein schlagend werden der Innenhaftung ist das ungerechtfertigte verteilen von Gesellschaftsvermögen, bei nicht genehmigten, insich-Geschäften oder bei Konkursverschleppung.
Gegenüber Dritten kann die Führungskraft ebenso zur Haftung herangezogen werden. In erster Linie wenn z.B. der Geschäftsführer fehlerhafte oder vorsätzlich zeitverzögerte Veröffentlichungen im Firmenbuch anmeldet (u.a. Änderung der Gesellschaftsstruktur oder Gesellschaftskapital), weiters bei Verstößen gegen die Bundesabgabenordnung und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz.
Sowohl im Innenverhältnis als auch gegenüber Dritten haftet die Führungskraft schon bei leichter Fahrlässigkeit. Sein Verschulden wird vermutet. In diesem Fall liegt es an dem/der Manager:in zu beweisen, dass kein Verschulden vorliegt bzw. der Schaden auch ohne Handlung/Unterlassung eingetreten wäre. Man spricht hier von der Beweislastumkehr. Daher ist eine Managerhaftpflichtversicherung so wichtig, da selbst der Beweis der Unschuld bzw. die Abwehr von Forderungen eine große finanzielle Belastung bedeuten kann.

EDV Versicherung

Mit der EDV-Versicherung lassen sich IT-Anlagen und EDV-Anlagen, sowie damit verbundene Geräte, wie Monitor, Drucker,…. gegen Ausfall und Beschädigung versichern.
Trotz gesetzlicher Gewährleistung und Garantie- oder Wartungsverträgen bleiben einige Risiken, die mit einer EDV-Versicherung abgedeckt werden können.
Versicherbar sind elektronische und elektromagnetische Anlagen und Geräte, wie zum Beispiel Kommunikationsanlagen, Computer und Großrechner, EDV-Anlagen und damit verbunden Geräte wie Drucker oder Monitor. Nicht versichert sind, mit dem Gerät in Zusammenhang stehende, Betriebsmittel und Verschleißteile, Software und Daten sowie externe Datenträger (Dafür gibt es eine Informationsverlust- und Datenträgerversicherung).

Eigenheimversicherung

Für Hausbesitzer ist eine Eigenheim- oder Gebäudeversicherung eine Notwendigkeit. Gemeinsam mit einer Haushaltsversicherung ist Ihr Eigenheim rundum abgesichert.
Bei der Eigenheimversicherung handelt es sich um eine Bündelversicherung. Dabei werden die Versicherungen für unterschiedliche Risiken zu einer Polizze zusammengefasst.
Um Ihr Eigenheim rundum abzusichern, können folgende Risiken abgedeckt werden:
Feuer
Brand
Blitzschlag
Explosion
Flugzeugabsturz
Sturm
Wind mit mehr als 60 km/h
Hagel
Schneedruck
Felssturz/Steinschlag
Erdrutsch
Leitungswasserschaden

Die allgemeine Leistungswasserversicherung deckt unmittelbare Schäden durch Wasseraustritt aus Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossenen Systemen wie Heizkörper, Waschmaschine usw.

Bei der Gebäudeleitungswasserversicherung sind zusätzlich sowohl Frostschäden und Auftaukosten als auch Bruchschäden und Suchkosten gedeckt. Zum Gebäude zählen auch Baubestandteile und Zubehör z.B. Blitzschutzanlagen, Aufzugschächte, Liftanlagen, Markisen etc.

Als besondere Obliegenheit bei einer Leitungswasserversicherung müssen sämtliche Wasserleitungen abgesperrt werden, wenn das Gebäude für mehr als 72 Stunden (= 3 Tage) verlassen wird.

• Einbruchdiebstahl
Voraussetzung für eine Leistung aus der Einbruchdiebstahlversicherung ist ein Einbruch durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenster o.ä. oder das Überwinden erschwerender Hindernisse. Ein einfacher Diebstahl ist nicht versichert.
Achtung: Besondere Beachtung gilt den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers; wenn bei gekipptem Fenster das Gebäude verlassen wird, bedeutet dies eine grob fahrlässige Herbeiführung des Einbruchdiebstahls.
• Glasbruch
Die Glasbruchversicherung deckt Schäden an Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasung bis zur vereinbarten Scheibengröße; unabhängig von der Schadensursache; allerdings sind Folgeschäden nicht gedeckt.

Gebäude-Glaspauschalversicherung; gesamte Verglasung (auch Kunststoff) inkl. Bewegungs- und Schutzkosten, Entsorgungskosten und Kosten für Notverglasung.

Haftpflicht
Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung
Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung für Eigenheim und Miete

Der Deckungsumfang der Eigenheimversicherung kann sich auf Schäden an fixen Bestandteilen des Gebäudes, auf Haftpflichtschäden, die das Grundstück mit einschließen, sowie Nebengebäude auf dem Grundstück erstrecken.
Schäden durch erweiterte Elementargefahren wie Hochwasser, Lawinen etc. und Aufräumungskosten, Abbruch- und Entsorgungskosten müssen separat beauftragt werden.
Wenn Sie das Gebäude selbst errichten empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung. Damit sind Sach- und Personenschäden gedeckt, die sich auf Ihrem Grundstück ereignen bzw. dort Ihren Ursprung haben (z.B. Schäden an der Statik am Nachbarhaus aufgrund Grabungsarbeiten auf Ihrem Grundstück).

Elementarschäden sind nicht automatisch in voller Höhe gedeckt, wir beraten Sie gerne, welche Versicherung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Einbruchdiebstahlversicherung

Die Einbruchdiebstahlversicherung deckt Sachschäden nach einem Einbruchdiebstahl oder auch Raub. Ist bei einer Haushaltsversicherung, Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung inkludiert.
Mit einer Einbruchdiebstahlversicherung sind Sie bei versuchten oder vollendeten Einbruchdiebstahl sowie deren unvermeidlichen Folgeschäden abgesichert.
Vor Abschluss einer Einbruchdiebstahlversicherung und zur Prämienberechnung wird das Risiko analysiert. Dazu gehört die örtliche Lage des versicherten Objekts ,das Gefahrenpotential eines Betriebes (ein Juwelier hat ein höheres Gefahrenpotential als eine Schneiderei) und die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsgläser bzw. Sicherheitstüre oder Alarmanlage wird miteinbogen in die Analyse.

Elektrogeräteversicherung

Nach dem Kauf, z.B. einer Waschmaschine, bietet eine Elektrogeräteversicherung Schutz über die gesetzliche Gewährleistung und Garantie hinaus.
Viele Elektrogeräte finden sich in jedem Haushalt und Unternehmen. Eine Funktionsstörung oder ein Verlust eines solchen Gerätes bedeutet immer einen finanziellen Aufwand.
Eine Elektrogeräteversicherung deckt Sachschäden, zum Beispiel an TV- Geräten, Musikanlagen, Kühlschränken, Waschmaschinen, Büromaschinen, Telefonanlagen oder Registrierkassen.
Eine Elektrogeräteversicherung kann sowohl für privat genutzte als auch für Geräte die im Unternehmen zum Einsatz kommen, abgeschlossen werden.
Versichert ist ein Elektrogerät am Versicherungsort laut Vertrag. Eine Übersiedlung oder ein Standortwechsel der versicherten Sache muss dem Versicherer innerhalb von 4 Wochen schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilungspflicht liegt bei der/dem Versicherungsnehmer:in.

Elektronikversicherung

Mit der Elektronikversicherung können Informationsanlagen, EDV-Anlagen sowie elektromechanische Geräte wie Röntgenapparate versichert werden.
Versicherbar sind elektronische und elektromagnetische Anlagen und Geräte, wie zum Beispiel Kommunikationsanlagen, Computer und Großrechner, Alarmanlagen, medizinische Anlagen und Geräte (Röntgenapparate) und Geräte der Ton- und Bildtechnik. Nicht versichert sind, mit dem Gerät in Zusammenhang stehende, Betriebsmittel und Verschleißteile, Software und Daten sowie externe Datenträger (hier empfiehlt sich der Abschluss einer Informationsverlust- und Datenträgerversicherung).
Im Schadenfall ersetzt der Versicherer, abzüglich eines Selbstbehalts, die Reparaturkosten, wobei Änderungen oder Verbesserungen am Gerät zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Verlust wird Ersatz für den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Schadens geleistet. Erfolgt keine Wiederbeschaffung ersetzt der Versicherer nur den Marktwert. Aufgrund des technologischen Fortschritts und Preisverfalls, bleibt bei diesem Deckungsumfang ein erheblicher finanzieller Nachteil beim Versicherungsnehmer. Daher ist es üblich eine Elektronikversicherung mit einer Neuwertklausel zu ergänzen.

Feuerversicherung

Mit der Feuerversicherung sind neben den Schäden durch Brand auch die Gefahren aus. Eine Feuerversicherung ist Teil einer Haushaltsversicherung und Eigenheim– bzw. Gebäudeversicherung. Aber natürlich ist ein Abschluss auch als Einzelvertrag möglich und manchmal auch notwendig. Denn so ist z.B. in einer Bauwesenversicherung die Gefahr aus Feuer nicht inkludiert und muss separat abgeschlossen werden.
Ein wichtiges Kriterium bei einer Feuerversicherung ist der Versicherungswert. Laut dem Versicherungsvertrag ist vereinbart, zu welchem Wert, aufgrund vom Neuwert, Zeitwert oder Verkehrswert die Versicherungsleistung erfolgt. Dabei wird noch zwischen Gebäude sowie Gebrauchsgegenstände und Betriebseinrichtungen unterschieden.

Was ist der Neuwert bei Gebäuden?
Die ortsüblichen Kosten der Neuerrichtung eines Gebäudes inklusive Planungs- und Konstruktionskosten.
Wie berechnet sich der Zeitwert von Gebäuden?
Vom Neuwert abgezogen wird der Zustand des Gebäudes, wie Alter und Abnützung.
Was bedeutet Verkehrswert bei Gebäuden?
Der Verkehrswert ist der erzielbare Verkaufspreis des Gebäudes ohne dem Wert des Grundstücks.

Wie sind die Regelungen bei Gebrauchsgegenständen und Betriebseinrichtungen?
• Neuwert – Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederbeschaffung von neuer Sache gleicher Art und Güte.
• Zeitwert – Ausgehend vom Neuwert, wird Alter und Zustand der Sache berücksichtigt.
• Verkehrswert – Darunter versteht man den erzielbaren Verkaufspreis.
Bei allen Berechnungsarten des Versicherungswertes gilt, dass ein persönlicher Liebhaberwert niemals berücksichtigt wird.
Abhängig vom vereinbarten Versicherungswert wird auch die Prämie berechnet. Viele weitere Kriterien zur Prämienberechnung sind vor allem bei Feuerversicherung für Gebäude heranzuziehen (Bauart, Lage…).

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung ist eine Bündelversicherung, die das Objekt und viele Teile der mit dem Gebäude verbundenen Haustechnik (wie z.B.: Lift, Lüftungsanlange, Klimaanlage,… ) versichert.
Der Deckungsumfang der Gebäudeversicherung kann sich auf Schäden an fixen Bestandteilen des Gebäudes, auf Haftpflichtschäden, die das Grundstück mit einschließen, sowie Nebengebäude auf dem Grundstück erstrecken.
Schäden durch erweiterte Elementargefahren wie z.B.: Hochwasser und Lawinen, Aufräumungskosten, Abbruch- und Entsorgungskosten müssen separat versichert werden.
Wenn Sie ein Gebäude selbst errichten empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Damit sind Sach- und Personenschäden gedeckt, die sich auf Ihrem Grundstück ereignen bzw. dort Ihren Ursprung haben

Glasversicherung

Fenstergläser, Lichtkuppeln, Scheiben einer Vitrine und Kunststoffscheiben die zu Bruch gehen, sind durch eine Glasversicherung versichert.
Diese Versicherung kann als Teil einer Haushaltsversicherung oder als Gebäudepauschalglasversicherung abgeschlossen werden.
Was kann mit einer Glasversicherung versichert werden?
Wichtig bei einer Glas- bzw. Gebäude-Glaspauschalversicherung ist, eine Liste der versicherten Gläser zu erstellen. Für spezielle Sicherheitsgläser oder Scheiben ab einer gewissen Größe ist ein Zuschlag zur Prämie oder gar eine eigene Versicherung notwendig. Daher empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Versicherung eine Bestandsaufnahme vornehmen zu lassen.

Hagelversicherung

Die Hagelversicherung ist ein zentraler Bestandteil der Absicherung landwirtschaftlicher Betriebe. Neben den Ernteausfällen durch Hagel können auch weitere Risiken abgesichert werden.
Die Hagelversicherung in ihrer ursprünglichen Form deckt nur jene Schäden an versicherten Bodenerzeugnissen, die durch Hagelschlag verursacht werden (Hagelschäden, die z.B. an Gebäuden entstehen sind mit einer Sturmversicherung gedeckt). Schäden durch andere Elementarereignisse oder tierische Schädlinge, können mittels Erweiterung der Hagelversicherung oder Abschluss einer Landwirtschaft– oder Agrarversicherung gedeckt werden.

Haushaltsversicherung

Bei der Haushaltsversicherung handelt es sich um eine Bündelversicherung. Dies bedeutet, dass einige Risiken, die auch mit einer Einzelversicherung abgedeckt werden können, zu einem Versicherungsvertrag zusammengefasst werden. Zusätzlich zu den Sachversicherungen ist eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert.
Mit einer Haushaltsversicherung sind die Schäden aus Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch versichert. Folgende Gefahren sind im Detail eingeschlossen:

• Feuer – Brand, Explosion, Flugzeugabsturz und Blitzschlag. Nicht versichert sind aber Schäden die aus indirektem Blitzschlag resultieren, z.B. wenn durch eine Überspannung im Stromnetz ein Elektrogerät beschädigt wird.

• Sturm – Wind mit mehr als 60 km/h, Hagel, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch

• Leitungswasser – unmittelbare Schäden durch Wasseraustritt aus Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossenen Systemen wie z.B. Heizkörper oder Waschmaschine. Nicht versichert sind Rohrgebrechen an den zur Wohnung gehörenden Rohrleitungen.

• Einbruchdiebstahl – Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung. Nicht versichert sind Vandalismusschäden nach einem Einbruch.

• Glasbruch – Gebäudeverglasung, bis zur vereinbarten Scheibengröße, der versicherten Räumlichkeiten und zusätzlich im Innenbereich Wandspiegel, Möbel- und Bilderverglasung.

Informationsverlust und Datenträgerversicherung

Die Wiederherstellung von Daten kann sehr teuer sein. Mit einer Informationsverlust- und Datenträgerversicherung können diese Kosten versichert werden.
Ein Schaden an der Hardware kann mitunter repariert werden, bzw. durch einen Austausch des beschädigten Gerätes behoben werden. Weitaus schwieriger und kostenintensiver gestaltet sich die Wiederherstellung der Daten und Programme.
Was kann mit einer Informationsverlust- u. Datenträgerversicherung versichert werden?
Versichert wird der Datenverlust (Programme und gespeicherte Daten) der durch einen Schaden an einem versicherten Gerät verursacht wurde. Ebenso versichert sind die auswechselbaren Datenträger mit gespeicherten Daten. Eine Voraussetzung für eine Deckung ist, dass der Versicherungsnehmer zur Nutzung der Software berechtigt ist (Raubkopien sind nicht versicherbar) und das es sich um ein betriebsfertiges und lauffähiges Programm handelt.

Der Datenverlust ist versichert, wenn dieser durch folgende Ursache hervorgerufen wurde:
Durch einen versicherten Sachschaden an der EDV-Anlage
Durch Bedienungsfehler
Durch vorsätzliche Programm- oder Datenänderung durch Dritte
Nach einem Ausfall der Datenfernübertragungseinrichtung
Nach einem Ausfall der Stromversorgung oder der Klimaanlage
Durch Überspannung und Unterspannung
Durch elektrostatische Aufladung und elektromagnetischer Störung

Schäden durch Schadsoftware (Viren, Trojaner…) sind nicht gedeckt. Dafür wurde die Cyber-Crime Versicherung entwickelt.

KFZ Versicherung

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle in Österreich zugelassenen KFZ und Anhänger gesetzlich vorgeschrieben. Rundum-Schutz für Sie und Ihr Auto mit vielen Erweiterungen. Die Versicherungspflicht gilt für zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie bei Probe- und Überstellfahrten. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind z.B. Fahrzeuge im Besitz der öffentlichen Hand und KFZ mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzforderungen Dritter für Schäden die mit dem KFZ verursacht werden.

Welche Pflichten entstehen für Sie, aus einer KFZ-Haftpflichtversicherung?
Neben der Beachtung der Bestimmungen nach StVO und KFG, wie z.B. nur die zugelassene Personenanzahl zu befördern oder als Lenker nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt zu sein, Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung, ist auch die im Zulassungsschein eingetragene Verwendungsbestimmung einzuhalten. D.h., dass mit einem PKW ohne besondere Verwendungsbestimmung keine Personen entgeltlich befördert werden dürfen. Eine Aufstellung der Verwendungsbestimmungen finden Sie hier.
Weitere Pflichten des Versicherten sind die umgehende Meldung von Personenschäden an die nächste Polizeidienststelle und innerhalb einer Woche an den Versicherer. Ein Verstoß dieser Obliegenheiten hat allerdings nur bei Vorsatz eine Leistungsfreiheit zur Folge. Sehr wohl in jedem Fall von der Verpflichtung zu Leistung befreit wird der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer (ohne Absprache mit dem Versicherungsunternehmen) gegenüber dem geschädigten Dritten Ansprüche anerkennt oder einen etwaigen Rechtsstreit nicht dem Versicherer überlässt. Denn damit wird dem Versicherungsunternehmen die Möglichkeit einer Einwendung/Abwehr der Forderungen genommen.
Bei der Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens muss klar zwischen Haftung und Deckung unterschieden werden. Sowohl bei den Ausschlussgründen als auch bei Verletzung der Obliegenheiten besteht natürlich Haftung, aber keine Deckung. Das bedeutet, dass der Versicherer die Haftung der Ansprüche des geschädigten Dritten übernimmt, aber gegenüber dem Versicherungsnehmer keine oder nur eingeschränkte Deckung besteht und dieser Regresspflichtig wird.
Damit auch Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt sind, ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die KFZ-Kaskoversicherung notwendig.

KFZ-Kaskoversicherung

Der Umfang einer KFZ-Kaskoversicherung ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und muss bei einem Prämienvergleich berücksichtigt werden. Kein, oder ein niedriger Selbstbehalt wirken sich ebenfalls in einer höheren Prämie aus.

Krankenversicherung

Da viele Leistungen von den staatlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, kann mit einer privaten Krankenversicherung vorgesorgt werden.
Genauso wie die gesetzliche Unfallversicherung, ist auch die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend vorgeschrieben. Dabei besteht auch Versicherungsschutz für Angehörige und Pensionisten. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Mutterschaft. Die gesetzliche, genauso wie die private, Krankenversicherung erbringt entweder eine Geldleistung (Krankengeld, Wochengeld) oder eine Sachleistung wie z.B. Krankenbehandlung Anstalts- oder Hauskrankenpflege. Bei einer Krankenbehandlung kann sich die versicherte Person zwischen einem Vertragsarzt oder einem Wahlarzt entscheiden.
Bei der Behandlung durch einen Wahlarzt wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur das tarifmäßige Honorar und nicht die tatsächlichen Kosten übernommen.
Dieser Nachteil lässt sich mit einer privaten Krankenversicherung ausgleichen.
Wenn der Versicherte für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen Betrag erhalten möchte ist eine Taggeldversicherung abzuschließen. Ein vereinbarter Betrag wird pro Tag an den Patienten/Versicherten ausbezahlt.
Um die finanzielle Lücke bei 100% Arbeitsunfähigkeit während einer Krankheit abzudecken, gibt es die Krankengeldversicherung. Mit dieser Versicherung wird der Verdienstentgang abgegolten. Die Höhe der Leistung ist vom Einkommen/Gehalt abhängig.

Kreditrestschuldversicherung

Eine spezielle Form der Lebensversicherung ist eine Kreditrestschuldversicherung. Sie sichert einen aushaftenden Kreditbetrage bei Tod des Kreditnehmers /Versicherungsnehmers ab.
Diese Risiko-/Ablebensversicherung, wird zu Gunsten der kreditgeben Bank vinkuliert oder abgetreten.
Bei der Kreditrestschuldversicherung wird die Versicherungssumme nur bei Ableben des Versicherungsnehmers ausgezahlt und dient gewöhnlich der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen.

Kunstversicherung

Wertvolle Kunstgegenstände sind mit einer Haushaltsversicherung nicht adäquat versicherbar. Mit einer Kunstversicherung sind Ihre Schätze abgesichert.
Alle wertvollen Objekte, wie z.B. Gemälde, Möbel, Skulpturen und Antiquitäten können gegen eine Vielzahl an Gefahren versichert werden.
Mit dieser speziellen Versicherung können folgende Gefahren versichert werden:
• Feuer
• Einbruch
• Raub
• Diebstahl
• Vandalismus
• Leitungswasser
• Elementarereignisse
Eine Kunstversicherung inkludiert auch meist einen Schutz beim Transport, sofern dieser vom Eigentümer bzw. einer Fachspedition durchgeführt wird, und eine Außerhausversicherung. Damit sind die Kunstgegenstände auch an anderen Orten versichert, sei es beim Restaurator, in einer Galerie oder in einem Auktionshaus.

Landwirtschaftsversicherung

Eine Bündelversicherung, die für landwirtschaftliche Betriebe einen umfassenden Schutz vor Ernteausfälle und vielen Gefahren aus der Tierhaltung bietet.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung bietet viele Arten, um für die Zukunft vorzusorgen – zur finanziellen Absicherung der Kinder bis zum Erfüllen eines lang gehegten Traumes in Ihrer Pension.
Fast alle Österreicherinnen und Österreicher (98%) sind durch eine staatliche Pension im Alter versorgt. Aber die Höhe der Pension ist durch das Beitrags- und Umlagesystem begrenzt und wird auch nicht steigen.
Dadurch und durch die Tatsache, dass Sie auch in Ihrer Pension nicht den Lebensstandard senken wollen, entsteht eine Pensionslücke. Der Auszug aus Ihrem Pensionskonto verdeutlicht das anschaulich.
Ein Experte für die Pensionsvorsorge errechnet die zu erwartende Pensionslücke und findet die passende Vorsorgeversicherung für Sie.
Die private Vorsorge ist auch Teil des 3-Säulenmodells der Altersvorsorge. Neben der staatlichen Pensionsvorsorge (1. Säule) wird zwischen der betrieblichen (2. Säule) und der privaten Altersvorsorge (3. Säule) unterschieden. Gemeinsam ist der 2. und 3. Säule, dass sie eine Ergänzung zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpension der gesetzlichen Pensionsversicherung darstellen. (Quelle: Sozialministerium).
Mit einer Lebensversicherung kann aber nicht nur für die Pension Vorkehrung getroffen werden. Eine weitere Verwendungsmöglichkeit ist die Vorsorge für die Ausbildung der Kinder oder als Besicherung für einen Kredit. Genauso lassen sich, im Todesfall des Versicherungsnehmers, die Hinterbliebenen finanziell absichern.

Die Arten der Lebensversicherung:
Je nachdem, was mit einer Versicherung erreicht werden soll, gibt es unterschiedliche Produkte, die unter dem Begriff Lebensversicherung zusammengefasst werden können:

• Erlebensversicherung – Ansparmöglichkeit ohne Ablebensschutz. Zum Vertragsablauf wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Bei Ableben des Versicherungsnehmers vor Vertragsende, werden eingezahlten Nettoprämien plus bis dahin erzielte Gewinne an die Erben/Begünstigten ausgeschüttet.

• Er- und Ablebensversicherung – Bei diesem Modell wird die vereinbarte Summe entweder bei Vertragsende oder bei Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Eine Variante davon ist die Er- und Ablebensversicherung auf verbundene Leben. Dabei wird bei Ableben eines Versicherten die Summe an den anderen Versicherungsnehmer ausbezahlt. Diese Versicherung dient als gegenseitige Vorsorge unter Ehepaaren oder Geschäftspartner.

• Term fix-Versicherung – Die ideale Möglichkeit um für ein bestimmtes Ereignis vorzusorgen. Sei es die Heirat eines Kindes oder der Studienabschluss eines Enkels. Bei vorzeitigem Ableben des Versicherungsnehmers sind keine Prämien mehr zu bezahlen, die Versicherungssumme wird aber wie vereinbart zum bestimmten Termin an die begünstigte Person ausbezahlt.

• Ablebensversicherung – Die Versicherungssumme wird nur bei Tod des Versicherungsnehmers ausbezahlt. Die maximale Vertragsdauer beträgt 30 Jahre. Die Versicherung gibt es in der Variante der Kreditrestschuldversicherung, wobei die Versicherungssumme während der Laufzeit sinkt und damit genau den aushaftenden Kreditbetrag abdeckt.

• Fondsgebundene Lebensversicherung – Dabei werden die Prämien in Investmentfonds veranlagt. Das Risiko der Wertentwicklung liegt beim Versicherungsnehmer. Das Ergebnis dieser Veranlagung wird bei Vertragsende ausbezahlt. Es kann eine garantierte Mindestauszahlung vereinbart werden. Bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmers muss der Versicherer eine Mindestsumme an die Erben/Begünstigen leisten.

• Pensionsversicherung – Bei dieser Versicherung wird bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der zukünftigen Rentenzahlung vereinbart. Die monatliche Rente wird ab dem vereinbarten Zeitpunkt bis zum Ableben des Versicherten ausbezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Witwen-/Witwenübertragung des Pensionsanspruches zu vereinbaren.

• Prämienbegünstige Zukunftsvorsorge – Der Versicherte erhält vom Staat einen Zuschuss auf die geleistete Prämie. Eine weitere Besonderheit der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist, dass für die Veranlagung in einer Bandbreite von 5% – 60% in Aktien erfolgen muss. Mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers nimmt der Aktienanteil ab und damit das Risiko aus der Veranlagung. Als Kapital im Rentenfall garantiert der Versicherer die eingezahlten Prämien plus staatlicher Förderung. Die monatliche Rente wird lebenslang an den Versicherungsnehmer bezahlt und ist einkommenssteuerfrei. Bei vorzeitiger Auflösung (frühestens nach 10 Jahren möglich) und bei Kapitalablöse (einmalige Auszahlung) geht die Steuerfreiheit verloren und es müssen Teile der staatlichen Förderung zurückbezahlt werden.

Luftfahrt Haftpflichtversicherung

Schäden die durch ein Luftfahrzeug, Luftfahrgerät oder Flugmodell verursacht werden sind durch eine gesetzlich verpflichtende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Im Luftfahrtgesetz (LFG) ist geregelt, dass jeder Halter eines Luftfahrzeugs oder eines selbständig im Fluge verwendbaren Luftfahrtgeräts verpflichtet ist, eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Über den aufrechten Versicherungsschutz und die Versicherungssumme ist vom Versicherer eine Bestätigung auszustellen, welche im Luftfahrzeug mitgeführt werden und bei Verlangen eines Aufsichtsorganes vorzulegen ist.
Wie bei allen Haftpflichtversicherungen, übernimmt auch eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung die Schadenersatzansprüche von Dritten und deckt die Kosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche aus dem Betrieb (sowohl in der Luft, als auch am Boden) des Luftfahrzeuges, Luftfahrtgerätes oder Flugmodells. Bei der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Dritthaftpflichtversicherung und einer Dritt- und Passagierhaftpflichtversicherung. Die Dritthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden außerhalb des Flugzeuges.
Versichert sind mit dieser Haftpflichtversicherung der Halter, Besatzungsmitglieder, Fluglehrer sowie deren Flugschüler. Bei einer Dritt- und Passagierhaftpflichtversicherung sind zusätzlich die Ansprüche von Passagieren und auch Verspätungsschäden (sowohl für Passagier als auch Gepäck) versichert.

Organhaftpflichtversicherung

Gefahren aus der Tätigkeit im öffentlichen Dienst/Auftrag sind nicht von einer Berufshaftpflichtversicherung erfasst. Sorgen Sie mit einer Organhaftpflichtversicherung vor.
Eine Organ- & Amtshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Dabei wird zwischen der Amtshaftpflichtversicherung für Körperschaften öffentlichen Rechts und Sozialversicherungsträger und der Amtshaftpflichtversicherung für Organe unterschieden.
Eine Amtshaftpflichtversicherung für Körperschaften kann mit einer Betriebshaftpflichtversicherung verglichen werden. Bei der Amtshaftpflichtversicherung für Körperschaften öffentlichen Rechts und Sozialversicherungsträger können Sich z.B. Gemeinden, Kammern, Gebietskrankenkassen oder Feuerwehren gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern.
Ein Versicherungsfall tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Amtshaftungsverfahren gegenüber einem geschädigten Dritten Schadenersatz leisten muss. Ursache des Schaden muss eine Rechtsverletzung einer im Namen des Rechtsträgers handelnde Person sein.
Die handelnde Person muss in Vollziehung der Gesetze tätig sein. Ansonsten besteht keine Amtshaftung und ist der Verursacher persönlich haftbar.

Pensionsvorsorgeversicherung

Um die Pensionslücke zu schließen bieten sich viele Formen der Pensionsvorsorge- und Lebensversicherung an.
Die Pensionsversicherung garantiert dem Versicherungsnehmer eine monatliche Rente ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt wird vom Versicherten festgelegt. Die Zahlungen nennt man Leibrente.
Für die Auszahlung kann vereinbart werden, dass die Rente bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bezahlt wird, unabhängig davon ob der Versicherungsnehmer lebt oder nicht. Auch ist die Vereinbarung möglich, dass beim Todesfall des Versicherungsnehmers die Rentenzahlung an eine andere Person erfolgt.
Generell gilt, dass bei Ableben des Rentenbeziehers die bereits ausbezahlten Renten vom Ablösekapital abgezogen werden und der Restwert an den Erben bzw. Begünstigten ausbezahlt wird.
Das Ablösekapital ist er kapitalisierte Geldwert zum Beginn der Rentenzahlung.
Eine besondere Form der Pensionsversicherung ist die sofortig beginnende Rentenauszahlung. Dafür ist ein Einmalerlag als Prämienzahlung notwendig und die monatliche Rente wird ab sofort an die versicherte Person ausbezahlt.

Pflegeversicherung

Mit einer Pflegeversicherung haben Sie eine Absicherung im Pflegefall, ohne Rückgriff auf Ihr Vermögen, wie die bei staatlicher Unterstützung passieren kann.
Die Pflegeversicherung können Sie sowohl als Einzelvertrag oder als Erweiterung zu einer Lebens- oder Krankenversicherung, am besten schon in jungen Jahren, abschließen.
Eine Pflegeversicherung unterstützt Sie vom Ersten bis zum Letzten Tag an dem Sie Pflege benötigen. Egal welche Ursache die Pflegebedürftigkeit hat und im Gegensatz zum staatlichen Pflegegeld, ohne auf Ihr Einkommen oder Vermögen zuzugreifen.

Planungshaftpflichtversicherung

Wenn Sie als Bauplaner, Gutachter, Generalplaner oder Baukoordinator tätig sind, ist eine Planungshaftpflichtversicherung zu empfehlen. Diese Versicherung ist für Ziviltechniker, planende Baumeister und technische Büros von Bedeutung.
Wie bei jeder Berufshaftpflichtversicherung, muss der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit aufgrund der für seinen Beruf geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften ausüben und zu dieser Ausübung berechtigt sein.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist in Österreich Teil einer Haushaltsversicherung und dient der Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Sie. Unter Privathaftpflicht versteht man, wenn eine Privatperson aus einer zivilrechtlichen Forderung verpflichtet wird, Schadenersatz zu leisten. Dies bedeutet also zur Wiedergutmachung eines, von einer Privatperson, versursachten Schaden.
Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt Sach- und Personenschäden die einem Dritten vom Versicherten zugefügt werden. Weiters Prozesskosten zur Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt auch Kosten die dem Versicherungsnehmer aus der Schadenbegrenzung oder Schadenminderung entstehen.

Produkthaftpflichtversicherung

Unternehmen können sich gegen Forderungen aus Folgeschäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, mit einer Produktehaftpflichtversicherung absichern. Die Produkthaftung gilt aber nicht nur für ein produzierendes Unternehmen, sondern auch für den Vertrieb bzw. Import von Waren.
Ein Mangel kann auf Konzeption, Planung, Herstellung, Bearbeitung, Reparatur, Lagerung, Lieferung (auch Fehllieferung), Gebrauchsanweisung, Werbung oder Beratung zurückgeführt werden. Mit der Produkthaftpflichtversicherung sind Schadenersatzforderungen nach Personen- und Sachschäden gedeckt, die durch ein Produkt verursacht wurden, die aus dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Produktions- oder Tätigkeitsprogramm resultieren.
Als Produkte gelten alle körperlichen Sachen oder Teile von solchen, die als Handelsware in Betracht kommen, samt Zubehör und Verpackung. Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist. Dabei kommt es auf die objektiv berechtigten Sicherheitserwartungen und die Darbietung des Produkts an.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Verfahrenskosten wie Kosten für den Anwalt, einen Sachverständigen oder ein Gutachten und die Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Ein Versicherter einer Rechtsschutzversicherung kann aber nicht beliebig Prozesse führen. Der Versicherer wird in Absprache mit dem beigezogenem Anwalt die Erfolgsaussichten abwägen, denn das Versicherungsunternehmen versucht auch das Prozessrisiko so gering wie möglich zu halten. So ist es möglich, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Prozessführung im Vorhinein ablehnt oder eine außergerichtliche Einigung empfiehlt. Dem Versicherungsnehmer bleibt es natürlich selbst überlassen, den Prozess auf eigene Kosten weiter zu führen.

Hier sind einige von unzähligen Rechtsschutzversicherungen:
• Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Strafrechtsschutz
• Arbeitsgericht-Rechtsschutz
• Sozialversicherung-Rechtsschutz
• Beratungsrechtsschutz
• Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich
• Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
• Daten-Rechtsschutz
• Steuer-Rechtsschutz
• Familien- und Erbrechtsschutz
• Internet-Rechtsschutz

Reiseversicherung

Mit einer Reiseversicherung lassen sich Risiken, wie Gepäckverlust, Reisestorno oder Krankheit/Unfall am Urlaubsort, absichern.
Die Versicherung übernimmt im Fall einer ärztlich bestätigten Reiseunfähigkeit (Krankheit oder Unfall) die Reisestornogebühren.
Die Reiseversicherung können Sie für den Zeitraum einer Reise, oder wenn Sie öfter unterwegs sind, für ein ganzes Jahrabschließen.

Solaranlagenversicherung

Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind den Elementen permanent ausgesetzt.
Eine Solaranlagenversicherung deckt Schäden, die eine menschliche oder technische Ursache haben, sowie Elementarschäden.
Eine Besonderheit bei der Photovoltaikversicherung ist die Versicherbarkeit des Ertragsausfalles aus einer Unterbrechung der Einspeisung. Zu viel produzierter Strom kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Der Betreiber eine Photovoltaikanlage erhält dafür vom Energielieferanten eine Vergütung. Bei einem Ausfall der Anlage aufgrund eines versicherten Schadens, ersetzt der Versicherer den vereinbarten Betrag pro kW. Der Versicherer leistet die Entschädigung, solange die Wiederherstellung der funktionstüchtigen Anlage dauert. Die Dauer der Entschädigungsleistung ist begrenzt.

Sportgeräteversicherung

Um hochwertige Sportgeräte zu versichern, reicht eine Haushaltsversicherung oft nicht aus. Bis zu einem gewissen Deckungsumfang sind Ihre Sportgeräte in einer Haushaltsversicherung mitversichert.
Für die Ausrüstungen einiger Sportarten gibt es spezielle Versicherungsprodukte:
• Angelausrüstungen
• Fahrräder
• Golf-Equipment ( „Hole in one“ Versicherung)
• Jagd- und Sportwaffen
• Tauchausrüstungen

Sturmschadenversicherung

Von Sturm spricht man bei Wind von über 60 km/h. Aber auch Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felsstutz und Erdrutsch sind mit einer Sturmschadenversicherung abgedeckt.
Laut dem Versicherungsvertrag wird vereinbart, zu welchem Wert, aufgrund vom Neuwert, Zeitwert oder Verkehrswert die Versicherungsleistung erfolgt. Dabei wird noch zwischen Gebäude sowie Gebrauchsgegenstände und Betriebseinrichtungen unterschieden.

Tierversicherung

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Tiere freiwillig, mit der Ausnahme einer Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen in manchen Bundesländern. Derzeit muss in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Steiermark eine Hundehaftpflichtversicherung* abgeschlossen werden, genauso wie eine Prüfung zum Halten/Führen des Hundes abgelegt werden muss.
Auch wenn eine Tierhaftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung. Vor allem größere Tiere, wie z.B. Pferde.
Wichtig im Zusammenhang mit Tieren, die an Turnieren teilnehmen ist der Umfang der Tierhaftpflicht-/Tierkrankenversicherung. Schäden die aus der Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen entstehen müssen gesondert in der Versicherung angeführt sein.
Eine weitere Möglichkeit der Absicherung bietet eine Tiertransport- bzw. Diebstahlversicherung. Z.B.: für Tiere die für die Zucht eingesetzt werden.

Transportversicherung

Es gibt für jedes Transportmittel eine passende Transportversicherung. Für Privatpersonen auch Interessant bei einer Übersiedlung.
Bei der Transportversicherung muss unterschieden werden zwischen einer Versicherung mit voller Deckung und einer eingeschränkten Transportversicherung

Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung bietet auch dann Schutz, wenn die Verletzung nicht am Arbeits- oder Schulweg passiert. Eine private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die verpflichtete gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit.
In einer privaten Unfallversicherung werden unter anderem auch die Übernahme von Bergungs-, Rettungs- und Heilkosten, bis zu einer vereinbarten Höchstsumme versichert. Es gibt verschiedene Unfallversicherungen, wir beraten Sie gerne, um Ihnen ein maßgeschneidertes Paket anzubieten.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine besondere Art einer Berufshaftpflichtversicherung u.a. für Anwälte, Notare und Steuerberater, Sachverständige, Dolmetscher, Wirtschafts- und Immobilientreuhänder sowie Unternehmensberater.
Diese Versicherung bietet jenen Personen und Firmen einen Vorteil, die durch Ihre beruflichen Tätigkeiten bei Dritten einen reinen Vermögensschaden verursachen können.
Die Prämie berechnet sich nach dem Jahresumsatz des Versicherungsnehmers. Damit ergibt sich eine Versicherungssumme für die Grunddeckung. Für viele Berufszweige gibt es jedoch eine Mindestversicherungssumme, welche gesetzlich vorgeschrieben ist.